Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie „selbstbestimmt“ regeln, was mit Ihnen in medizinischer Hinsicht geschehen soll, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Anweisung bzw. Verfügung. Sie richtet sich an Ärzte und Pflegepersonen.

Auf Wunsch hin übernehme ich für Sie die Eintragung der Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer.

Bitte beachten Sie:

  • Wenn dieser Fall eintritt und sich ein Arzt eventuell weigert, entsprechend Ihrer Patientenverfügung zu handeln, dann sollte von Ihnen eine Vertrauensperson bevollmächtigt sein, Ihre Rechte und Wünsche auch tatsächlich durchsetzen, gegebenenfalls mit gerichtlicher Hilfe.
  • Hierfür benötigen Sie zusätzlich zu der Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht.


Weitere Informationen zum Thema Vorsorgerecht:

Ich unterstütze und berate Sie gerne. Rufen Sie mich unverbindlich an 06221 6472700 oder senden Sie mir eine Nachricht per E-Mail.

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