Anwaltsgebühren und Kosten
Wir informieren Sie bereits im ersten Beratungsgespräch über die entstehenden Gebühren, die Berechnungsgrundlage und ein evt. bestehendes Prozesskostenrisiko sowie über die Möglichkeiten, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Unsere anwaltliche Tätigkeit rechnen wir üblicherweise nach den gesetzlichen Bestimmungen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, regeln wir die Gebührenfrage für Sie direkt mit Ihrer Versicherung.
In besonderen Fällen wird es (für beide Seiten) sinnvoll sein, eine Honorarvereinbarung zu treffen.
In jedem Fall dürfen Sie uns jedoch zunächst unverbindlich anrufen oder uns Ihre Frage / Ihr Problem per E-Mail zuschicken. Sie erhalten dann von uns eine kurze unverbindliche Antwort.

