Vorsorgevollmacht
Um bei Krankheit, nach einem Unfall oder z.B. bei Demenz für den Ehegatten oder für die Eltern rechtswirksam gegenüber dem Arzt, der Behörde oder einem Pflegedienst tätig werden zu dürfen, bedarf es ebenfalls einer Vollmacht. Eine automatische Vertretungsbefugnis gibt es nicht! Dies ist weniger bekannt.
Hier hilft nur die rechtzeitige Absicherung durch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung.
Durch eine individuelle Vollmacht können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen im Fall der Fälle auch berücksichtigt werden. Auch haben Sie dadurch die Möglichkeit selbst festzulegen, welche Vertrauensperson für Sie tätig werden soll (oder welche Person eventuell nicht).
Fehlt eine solche Vorsorgevollmacht, so bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Bei dem Betreuer kann es sich um eine völlig fremde Person handeln, obwohl Sie verheiratet sind oder obwohl Sie Kinder haben.
Der Aufgabenkreis des Betreuers richtet sich nach dem konkreten Bedarf und kann die finanziellen Angelegenheiten, die Gesundheitssorge oder z.B. den Bereich der Bestimmung des Aufenthaltsortes umfassen. Insbesondere die Vermögenssorge, also die Verwaltung der Bankkonten ebenso wie die Stellung verschiedenster Anträge bei Behörden und Ämtern, ist häufig Gegenstand der Betreuung.
Wir bieten neben der Tätigkeit als Betreuer allen rechtssuchenden Berufsbetreuern aber auch ehrenamtlichen Betreuern, Betreuungsvereinen und familiär Betroffenen fundierte rechtliche Beratung und Hilfestellung an, sei es hinsichtlich der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen und Forderungen oder im Umgang mit dem Vormundschaftsgericht, den Behörden, Banken und Ärzten.
Wer es gar nicht erst zu einer Betreuung kommen lassen möchte, dem erstellen wir eine auf die persönlichen und individuellen Vorstellungen abgestimmte juristisch einwandfreie und durchsetzbare Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Wir beraten dabei auch wie wichtig es ist, den Bevollmächtigten vor späteren Rechtsstreiten mit den Erben oder Miterben durch einen zusätzlichen Vertrag neben der Vorsorgevollmacht zu schützen.
Soweit Mandanten vor Ort keine Vertrauensperson kennen die bevollmächtigt werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin unserer Kanzlei zu bevollmächtigen.
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