Betreuung

Betreuung Rechtsanwalt Kanzlei in Heidelberg
Fehlt eine Vorsorgevollmacht, so bestellt das Vormundschaftsgericht bei Bedarf einen Betreuer.
Der Aufgabenkreis des Betreuers richtet sich nach dem konkreten Bedarf und kann die finanziellen Angelegenheiten, die Gesundheitssorge oder z.B. den Bereich der Bestimmung des Aufenthaltsortes umfassen. Insbesondere die Vermögenssorge, also die Verwaltung der Bankkonten ebenso wie die Stellung verschiedenster Anträge bei Behörden und Ämtern, ist häufig Gegenstand der Betreuung.

Wir bieten allen rechtssuchenden falmiliär Betroffenen, ehrenamtlichen Betreuern, Berufsbetreuern und Betreuungsvereinen fundierte rechtliche Beratung und Hilfestellung an, sei es hinsichtlich der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen und Forderungen oder im Umgang mit dem Vormundschaftsgericht, den Behörden, Banken und Ärzten.

Wer es gar nicht erst zu einer Betreuung kommen lassen möchte, dem erstellen wir eine auf die persönlichen und individuellen Vorstellungen abgestimmte juristisch einwandfreie und durchsetzbare Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Zur Unterscheidung der Begriffe Betreuung - Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung klicken Sie bitte hier